Stromerzeugung und Elektrizität

Der elektrische Strom beschreibt die Bewegung von elektrischen Ladungsträgern und wird in der Einheit Ampere gemessen. Der Spruch: „Der Strom kommt aus der Steckdose“ prägte in den 60er und 70er Jahren die Diskussion um die Nutzung der Atomkraft zur Stromerzeugung. Elektrizität im Sinne von Strom oder elektrischer Energie ist im heutigen Alltag unentbehrlich. Erst bei einem Ausfall der Versorgungsnetze wird den Verbrauchern bewusst, wie sehr man sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich vom elektrischen Strom abhängig ist. Das menschliche Leben wird seit über einem Jahrhundert durch Anwendungen von Strom, wie das elektrische Licht sowie die Erzeugung von Kraft und Wärme dominiert. Großunternehmen, Krankenhäuser, Behörden und besonders die Informations- und Kommunikationstechnologie, um nur einige Bereich zu nennen, sind auf die zuverlässige Versorgung mit Strom angewiesen. Nach Erhebungen im Jahr 2013 rangiert die BRD als Stromverbraucher weltweit nach China, USA, Japan, Russland, Indien und Kanada auf Platz sieben.

Der durchschnittliche Strompreis, der zurzeit ca. 29,13 Cent/ kWh beträgt, setzt sich aus den Kosten für Erzeugung, Transport und Vertrieb, aus der Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Haftungsumlage, KWK-Aufschlag, Umlage für Netz-Rabatte der Industrie, Mehrwertsteuer und deren Öko-Strom-Umlage zusammen. Deutsche Strompreise können regional bedingt bemerkenswert schwanken, besonders im Süd-Westen und Osten Deutschlands sind die Preise relativ hoch. Da die Berechnungen unterschiedlich gestaltet werden, sind die Preisunterschiede nicht gleich so offensichtlich. Verbraucher, die sich über die Strompreistarife informieren möchten, können sich hier zu den Themen Tarife für Ökostrom, Klimatarife, Tarife für Paketpreise oder  Sonderabschläge etc. eingehend informieren.

Die Kosten für Strom nach der Energiewende

In Deutschland gibt es zurzeit 1150 Stromversorgungsunternehmen. Die ersten vier großen Stromversorger E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall Europe, beherrschen etwa 80 Prozent des deutschen Strommarktes.

Die Erzeugung von Strom erfolgte bis zum Jahr 2000, mit dem Beginn der Energie-Wende fast ausschließlich in Kraftwerken der großen Energieerzeuger aus fossilen Brennstoffen wie Gas-, Stein- und Braunkohle. Ein großer Teil des Stroms wird durch Kernenergie in Atomkraftwerken erzeugt. Mit der Energiewende und dem Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) wurde eine fundamentale Wende in der Energieversorgung eingeleitet.

Das bisherige Energiesystem, das auf den Einsatz fossiler Brennstoffe und Kernenergie beruht, soll sukzessive von einer neuen Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energie abgelöst werden. Bis spätestens 2050 soll der Anteil Erneuerbarer Energien aus Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme mindestens 80%, mit den Zwischenzielen ca.45% bis 2025 und ca. 60% bis 2035, betragen. Sowohl der Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022 als auch die konkrete Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Bereich Strom sind gesetzlich festgeschrieben.

Seit dem Jahr 2000 werden die Stromverbraucher mit der Öko-Stromumlage belastet, die von 0,2 Cent / kWh im Jahr 2000 mittlerweile auf ein Niveau von 6,2 Cent/kWh angestiegen ist. Das Institut der deutschen Wirtschaft warnt vor einer weiteren Verteuerung der Ökostromförderung. Bei einem ungebremsten Ausbau der erneuerbaren Energien könnte die Öko-Umlage auf 8,1 Cent/ kWh ansteigen.

Reform der Öko-Strom-Förderung

Um diesen drastischen Anstieg der Öko-Stromumlage zu verhindern, wurde von der Bundesregierung die Reform der Öko-Strom-Förderung am 1.August 2015 beschlossen. Bisher gilt laut EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gleichermaßen für Unternehmer und Privatleute, dass derjenige der Strom erzeugt und ihn selber nutzt keine Öko-Strom-Umlage zahlen muss. Die Abgabe der Öko-Strom-Umlage finanziert die Förderung der Erneuerbaren Energien und wird stattdessen von den Konsumenten des Stroms aufgebracht. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Belastung für die Förderung der Erneuerbaren Energien zukünftig auf mehrere Schultern zu verteilen. So sollen nun für neue Anlagen zur Eigenversorgung eine Abgabe erhoben werden. Bestandsanlagen die Strom erzeugen werden weiterhin nicht mit der EEG-Umlage belastet. Kleine Solaranlagen bis Zehn Kilowatt auf dem Hausdach bleiben von der Reform ausgenommen.

Ein wichtiger Punkt der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Entscheidung, dass Länder, die Öko-Strom in ein Nachbarland exportieren, nicht durch das dort herrschende Förderprogramm die Öko-Strom-Abgabe kassieren dürfen. Betreiber von Windmühlen in den Niederlanden z.B., die den Strom nach Deutschland liefern, erhalten dafür keine Vergütung nach den Regeln des EEG. Gleichzeitig wird aber vom Abnehmer des Stroms die EEG-Umlage erhoben. Auch die Industrie-Privilegien werden neu geregelt. Die Zahl der Unternehmen, die davon profitieren können wird erhöht. Dafür soll der Anteil an der Öko-Umlage, der von den Unternehmen bisher gezahlt werden muss, auf 15% erhöht werden. Mit dem Gesamtpaket der Reform wird der Ausbau der Erneuerbaren zur Erzeugung von Strom gebremst. Das hilft den großen Energiekonzernen, die Strom noch mit konventionellen Kraftwerken erzeugen.

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