Was ist die EEG Umlage?

Der Energiemarkt ist im Umbruch. Um die Energieversorgung für die Zukunft zu sichern, ist die Erzeugung erneuerbarer Energien unbedingt notwendig. Damit die Einspeisung zusätzlichen Stroms von Netzbetreibern nicht boykottiert wird, hat die Bundesregierung bereits im Jahre 2000 das „Erneuerbare – Energien – Gesetz„, kurz: EEG genannt, erlassen.

Das beinhaltet das EEG

Das eigentliche Ziel des EEG ist, die Stromkosten für den Verbraucher in Zukunft durch die Nutzung erneuerbarer Energien spürbar zu senken. Der verstärkte Ausbau von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen soll auf Dauer klima- und umweltschädliche Atom- und Kohlekraftwerke ersetzen. Netzbetreiber sind aufgrund des EEG verpflichtet, den grünen Strom vorrangig einzuspeisen. Die Erzeuger erneuerbarer Energien erhalten für ihren Strom vom Netzbetreiber einen vorher festgelegten Vergütungspreis.

Hohe Strompreise durch EEG-Umlage

Seit dem Jahre 2010 steigen jedoch die Strompreise für die Verbraucher entgegen der vorausgesagten zukünftigen Entwicklung nach unten. Daran beteiligt ist, neben Steuern und anderen Abgaben, die im selben Jahr eingeführte EEG-Umlage. Ursprünglich sollte die Umlage die Förderkosten der erneuerbaren Energien decken und von den Stromverbrauchern getragen werden. Da die Netzbetreiber zur Vermarktung des grünen Stroms verpflichtet sind und den Erzeugern wiederum einen festen Vergütungspreis zahlen müssen, wurde die Berechnung der Umlage geändert.

EEG-Umlage als Ausgleich für Netzbetreiber

Der eingespeiste grüne Strom wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) an der Börse weiterverkauft. Aufgrund des Überangebots an Strom liegt der erzielte Preis sehr weit unter den gezahlten Vergütungspreisen. Damit die Netzbetreiber ihren finanziellen Verlust ausgleichen können, wird die so entstandene Differenz nun mit der EEG-Umlage an die Stromverbraucher weitergegeben.

Befreiung von der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wird auf alle Stromendverbraucher verteilt. Dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen privaten und gewerblichen Nutzer. Jedoch lassen sich immer mehr Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage befreien. Diese Unternehmen begründen ihre Befreiung damit, überdurchschnittlich viel Strom bei der Herstellung ihrer Produkte zu verbrauchen. Mit der zusätzlichen Zahlung der EEG-Umlage wäre eine weitere finanzielle Belastung gegeben, die von dem Kunden letztendlich mitgetragen werden müsste. Der Wettbewerb auf dem Markt wäre damit gefährdet.

 So wird die EEG-Umlage berechnet

Bereits bis zum 15. Oktober eines Jahres muss die neue EEG-Umlage für das kommende Jahr neu berechnet sein. Diese Aufgabe übernehmen die Übertragungsnetzbetreiber. Die Berechnung berücksichtigt dabei die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Berechnung erfasst wurde, sowie die prognostizierte Differenz der Einnahmen und Ausgaben für das folgende Jahr. Weiterhin muss auch die Entwicklung der erneuerbaren Energien geschätzt werden. Diese und andere gut abgeschätzte Faktoren ergeben dann den neuen EEG-Umlagesatz.

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