Den Stromanbieter wechseln – worauf Verbraucher achten müssen

Auch in diesem und im nächsten Jahr kommt es zu einem Anstieg in Deutschland bei den Strompreisen. Dabei hat sich in den letzten Jahren der im Durchschnitt bezahlte Preis für eine Kilowattstunde fast verdoppelt. Eine Möglichkeit, diesem Anstieg zu entgehen, ist der Wechsel beim Stromanbieter.

Stromanbieterwechsel – der Ablauf

Der Wechsel der Anbieter kann in der Regel relativ einfach durchgeführt werden und dabei ist bei denselben Leistungen eine Preisersparnis von mehreren Dutzend Prozent oder mehr möglich. Dabei ist es für den Stromkunden in der Regel möglich, unter Beachtung und Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit einen Wechsel vorzunehmen. Wenn es vom Anbieter jedoch zu Preiserhöhungen kommt, gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht. Dies hat dann auch Gültigkeit, wenn ein Umzug stattfindet.

Dabei gibt es hier für einen Vergleich der Strompreise eine größere Anzahl von Vergleichsseiten im Internet. Im Internet sind die dort auf solchen Seiten vorhandenen Tarifrechner eine schnelle und praktische Hilfe (siehe Websites wie https://stromanbieter-wechseln.org/strompreise/). Hier werden zunächst die Postleitzahl und der Jahresverbrauch eingegeben. Dabei gibt es hier dann bei dem einen oder anderen Vergleichsrechnern noch weitere Filtermöglichkeiten, wie zum Beispiel die Verwendung von reinem Ökostrom

Neben dem Tarif ist es wichtig, dass auch die Vertragskonditionen vom Verbraucher überprüft werden. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass je kürzer die Laufzeiten und die Kündigungsfristen sind, desto flexibler sind die Angebote. Dabei sollten Anbieter Angebote mit Kaution oder Vorauskasse meiden. Wenn der Stromanbieter in Insolvenz geht, sind die vorausbezahlten Beträge verloren. Ebenso sind zum Teil günstig erscheinende Paket-Preise teilweise im Endeffekt ungünstiger, weil der Preis dann an eine bestimmte Verbrauchsmenge gekoppelt ist. Deshalb ist eine monatliche Ratenzahlung die sinnvollere Lösung.

Wenn dann mit dem neuen Anbieter ein Vertrag abgeschlossen worden ist, kümmert sich in der Regel der neue Anbieter um die Kündigung beim bisherigen Anbieter, so dass hier der Verbraucher selbst nicht aktiv werden muss.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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