Strom und das Energiewirtschaftsgesetz

Stromanbieterwechsel
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Damit die Allgemeinheit auf geregeltem Wege mit Strom und Gas versorgen werden kann, gibt es das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Mit diesem Gesetz soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass eine günstige und leistungsorientierte Stromversorgung für Privat- und Gewerbekunden stattfindet. Effektivität und Verbraucherfreundlichkeit sind ebenfalls Gegenstand des Gesetzes. Und letztendlich werden Regelungen bezüglich des Strom- und Gaspreises festgelegt, damit ein gerechter Wettbewerb und Preisbildung auf dem Markt erfolgen können. Das EnWG betrifft auch die Strom- und Gasnetzbetreiber mit dem Ziel, eine stabile, sichere und leistungsfähige Versorgung dem Verbraucher anzubieten.

Ein Wohnungswechsel kann mit einem Stromanbieterwechsel einher gehen

Gesetzliche Regelungen beim Stromanbieterwechsel sind ebenfalls im EnWG verankert. So existiert der Paragraph 20a im EnWG bezüglich eines Lieferantenwechsels. So wird geregelt, dass das Verfahren bei einem Wechsel des Stromanbieters maximal drei Wochen dauern darf. Diesbezüglich besteht Dokumentationspflicht für den Netzbetreiber sowie eine Bestätigung in Textform an den Kunden, zu welchem Termin die Belieferung aufgenommen werden kann. Der Stromwechsel darf eine Verfahrensdauer von den genannten drei Wochen nicht überschreiten. Sollte es dennoch länger dauern als die vorgegebene Frist von drei Wochen, kann der Letztverbraucher (das bedeutet der Endverbraucher) Schadenersatz verlangen – die Regelungen dazu befinden sich im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch). Auch geregelt ist der Wechsel des Stromanbieters in Bezug auf Kosten, denn der Wechsel darf für den Endverbraucher nicht mit Zusatzkosten verbunden sein.

Damit das Stromanbieter anmelden leicht gemacht werden kann, stellen die Stromlieferanten ihren neuen Kunden hilfreiche Services über ihre Websites zur Verfügung. So kann der Konsument zum Beispiel bequem auf der Website zum neuen Anbieter wechseln und unter bestimmten Voraussetzungen als Neukunde Prämien kassieren, wie eine Geldprämie oder in Form von anderen Produkte (beispielsweise ein Küchengerät, Smartphone oder Fernseher).

Den Stromanbieter wechseln

Prinzipiell ist ein Stromanbieterwechsel nicht kompliziert. Einige Verbraucher entscheiden sich jedoch dagegen, obwohl sie Geld einsparen könnten. Es gibt keinen Grund für Bedenken. Denn bei einem Stromanbieterwechsel passiert nicht viel beim Verbraucher. Beim Wechsel wird nicht außerordentlich vom neuen Lieferanten der Zähler abgelesen. Dies geschieht nach wie vor im Jahresrhythmus. In den meisten Fällen übernimmt der neue Anbieter auch die Kündigung des alten Anbieters. Beim Wechsel kann der Verbraucher den Zählerstand ablesen und einfach dem neuen Anbieter durchgeben, der kümmert sich dann weiter. Bei einem Wechsel bekommt der Konsument auch keinen Hausbesuch und es muss auch nichts im Keller umgesteckt werden. Während des Wechsels wird kein Strom abgeschaltet und technische Arbeiten am Haus etc. sind zudem nicht notwendig. Für den Neukunden sind es lediglich ein paar Mausklicks und alles andere organisatorische übernimmt der neuen Anbieter.

, , ,

Post navigation