Wie können Vereine an Gas und Strom sparen?

Sie hat es bestimmt schon immer interessiert, ob es eine Möglichkeit für Vereine gibt, am Strom und Gas zu sparen? Die klare Antwort ist ja. Einige hilfreiche Tipps können Sie dem nachfolgenden Artikel entnehmen.

Wichtige Fakten

Jeder Verein, der ein Gebäude oder einen Raum mietet, ist gleichzeitig für die in dieser Räumlichkeit entstehenden Gas- und Stromkosten verantwortlich. Falls es vom Vermieter nicht anders festgelegt wurde, liegt die Wahl des Strom- bzw. Gasanbieters beim Verein. Da es einige unterschiedliche Energieversorger auf dem Markt gibt und dementsprechend auch viele Tarife, haben die Verbände bessere Chancen auf einen preiswerteren Anbieter als Privatpersonen. Denn Verbände können mit dem Anbieter sogenannte Gewerbetarife vereinbaren.

Meistens sind mehr Einsparungen möglich als anfangs vermutet

Der Geheimtipp besteht darin, jährlich seinen Strom- bzw. Gasanbieter zu wechseln, um jedes Jahr den preiswertesten Tarif auswählen zu können. Dadurch können Sie sich auf lange Zeit hohe Kosten ersparen und die Angebote für Neukunden jedes Mal wieder auf’s Neue nutzen. Für Dauerkunden hingegen steigen die Kosten von Jahr zu Jahr immer weiter an.

Sollten sie den Tarif lieber gewerblich oder privat abschließen?

Der Verband kann selber bestimmen, ob er sich für einen gewerblichen oder privaten Tarif entscheidet, denn möglich ist beides. Der Vereinsvorstand sollte in jedem Fall die AGB des Anbieters genau studieren, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

Einige praktische Tipps

Vereine können Gas und Strom sparen zu fairen Preisen, wenn sie sich vor dem Abschluss eines Vertrages an einigen Schritten orientieren:

  • nutzen Sie Vergleichsportale im Internet, um den besten Anbieter zu finden
  • achten Sie besonders auf die Unterschiede in den Leistungen zwischen privaten und gewerblichen Tarifen
  • es empfiehlt sich eine 12-monatige-Vertragslaufzeit auszuwählen, die eine Jahrespreisgarantie und eine sechswöchige Kündigungsfrist enthält
  • bitte verpassen Sie die rechtzeitige Kündigung Ihres Vertrages nicht
  • es ist von essentieller Bedeutung, dass Sie sich die AGB in Bezug auf die Prämienzahlungen für den Fall eines Privattarifs genau durchlesen

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Post navigation